Montag, 17. November 2008

Aufhebungsvereinbarung nicht unterschreiben!

Die Borregaard versucht Mitarbeitende, welche eine neue Anstellung finden und deshalb das Anstellungsverhältnis frühzeitig auflösen wollen, mit üblen Triks über den Tisch zu ziehen. Borregaard unterbreitet den Betroffenen eine sogenannte Auflösungsvereinbarung, in welcher die Mitarbeitenden nicht nur auf ihr Recht, sondern auch auf ihre rechtmässigen Guthaben verzichten sollen.

Hier einige Punkte dieser Vereinbarung:

  1. Die Borregaard versucht sich eine Aussage zu erschleichen, dass der/die Betroffene die Kündigung noch im Oktober erhalten habe, auch wenn das nicht so ist.
  2. Die betroffenen müssen unterschreiben, dass er auf die begleichung von Überstunden, Überzeit, Ferien, Spesen und geschuldete Boni etc. verzichtet.
  3. In Punkt 10 der Vereinbarung soll der/die Betroffene auf sein gesetzliches Recht verzichten. Sollte die Klage der Unia wegen Missachtung der Schweizerischen Gesetzgebung gutgeheissen werden und Borregaard wegen missbräuchlicher Kündigung zu einer Entrschädigungszahlung verurteilt werden, sollen die Mitarbeitenden auf deren Auszahlung verzichten.

Mit dieser Vereinbarung zeigt Borregaard einmal mehr, wie sehr ihr die Mitarbeitenden am Herzen liegen! Borregaard verletzt mit diesem Vorgehen schweizerisches Recht um sich möglicht billig aus dem Staub machen zu können und verucht Euch zu Komplizen zu machen.

Diese Vereinbarung darf nicht unterschrieben werden!

Die Verhandlungsgemeinschaft wird umgehend bei der Borregaard intervenieren und den Rückzug dieser Vereinbarungen verlangen.

Die Vereinbarung kann hier angesehen werden>>

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